Die Fahrradcodierung schreckt vermeintliche Diebe ab!
Der ADFC Hameln-Pyrmont codiert Fahrräder nach einem von Polizei und ADFC entwickelten Schlüssel, mit dem sich der Besitzer immer ausfindig machen läßt.
In das Sattelrohr des Fahrradrahmens werden das KFZ Kennzeichen, ein Gemeindeschlüssel, eine Straßenkennziffer und die Hausnummer sowie Initialen des Eigentümers und das Jahr der Codierung angebracht.
Wir haben bereits über 1000 Fahrräder auf diese Weise im Landkreis codiert.
Mehrere Fahrräder konnten aufgrund der angebrachten Codierung dem Eigentümer wieder zurückgegeben werden.
Geklaute und dann weggeworfene Fahrräder verschandeln auch die Umwelt!
Natürlich ersetzt die Fahrradcodierung kein Schloss! Es ist immer darauf zu achten, dass das Fahrrad mit einem stabilen Bügel- oder Kettenschloss an einem festen Gegenstand angeschlossen wird.
Der ADFC Hameln-Pyrmont ist stolzer Besitzer von einem modernen Codiergerät! Ein tragbares Nadelmarkiersystem der Firma SIC.
Die Vorteile gegenüber der bisher benutzten Fräse:
Bei Fahrradrahmen aus Carbon können wir jedoch nicht mit dem Nadelmarkierer arbeiten. Alternativ haben wir ein Gerät zur Klebecodierung. Hier wird ein hochwertiger, indistrieller Aufkleber an den Rahmen angebracht.
Unsere Termine zur Fahrradcodierung sind oben aufgeführt. Keinen gefunden? Dann schauen Sie in das Touren- und Terminportal des ADFC (Link "alle weiteren Termine") oder folgen Sie diesem Link zu unseren Codierterminen!
Eine Anmeldung ist immer erforderlich! Am einfachsten ist es Sie senden uns eine Mail unter Codierung [at] adfc-hameln.de. Bitte nennen Sie uns auch den gewünschten Termin und die Uhrzeit mit. Weiter benötigen wir einen Codierauftrag für jedes Fahrrad. Diesen können Sie hier herunterladen, mit dem Acrobat Reader ausfüllen und gleich mitschicken. Den erforderlichen Code können Sie selbst nachschauen. Wir tragen den Code am Tag der Codierung in das Formular ein und bringen es zur Codierung mit. Ihre Unterschrift machen Sie dann am Tag der Codierung.
Noch ein Hinweis: Soll das Fahrrad auch mit einem Fahrradträger mit dem Auto transportiert werden, dann markieren Sie bitte wo der Halter befestigt wird, damit wir an dieser Stelle den Code nicht anbringen.
Achtung! Leasingfahrräder, zum Beispiel Jobrad, dürfen nicht auf den Leasingnehmer codiert werden!
Alle Mitglieder des ADFC engagieren sich ehrenamtlich! So auch das Codierteam. Dennoch können und wollen wir die Codierung nicht kostenlos anbieten.
ADFC Mitglieder zahlen 5,-€,
nicht Mitglieder zahlen 12,-€,
extra 3,-€ für Codierung des Akku
Familien mit 3 oder mehr Fahrräder erhalten Sonderpreise!
Eine Möglichkeit der kostenlosen Codierung gibt es aber!
Sie haben schon immer mal daran gedacht Mitglied im ADFC zu werden? Wenn sie am Tag der Codierung die Mitgliedschaft beantragen, erhalten Sie die Codierung kostenlos (bis zu 3 Fahrräder aus der Familie).
Der ADFC Hessen hat sehr viele Informationen zum Thema Fahrradcodierung zusammengestellt. Hier könnt ihr (fast) alles erfahren.
Auf den Internetseiten des ADFC Bundesverbandes gibt es ebenfalls Informationen zur Fahrradcodierung.
Immer noch Fragen offen? Dann sendet bitte eine Mail an info [at] adfc-hameln.de. Wir werden versuchen eine Antwort zu finden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.