Neuigkeiten

Stadtradeln

STADTRADELN 2024

5. April 2024

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Kreisverband Hameln-Pyrmont vom 13.05. - 02.06.2024 an dieser Aktion. Reaktiviert eure Zugänge vom letzten Jahr oder meldet euch neu an und tragt euch im Team „ADFC Hameln-Pyrmont“ ein.

Jahreshauptversammlung 2024

Jahreshauptversammlung 2024

19. März 2024

Am 27. Februar 2024 fand im Hotel Zur Krone in Hameln unsere Jahreshauptversammlung 2024 statt. Erfreulicherweise kamen ...

Natur + Aktiv

ADFC-Radreiseanalyse 2024 zeigt: Niedersachsen ist Top-Ziel

06.03.2024

In Niedersachsen liegen weiterhin die beliebtesten Ziele für Radreisende wie der Weser-Radweg und die Region Grafschaft Bentheim/ Emsland/Osnabrücker Land.

Seitenabstand einhalten!

Fast jeder kennt es: schon wieder zu dicht überholt! Aber stimmt das auch oder ist es nur ein 'gefühlter' zu geringer Abstand? Das wollen wir heraus finden.

Die Radtourensaison wird bald eröffnet

6.3.2024

Sicher habt ihr schon die ersten Kilometer auf dem Fahrrad zurückgelegt. Wirklich Spass macht das aber erst in der Gruppe.

Fahrradbeauftragter der Stadt Hameln Robert Lendeckel

Fahrradbeauftragter der Stadt Hameln

Im Juni 2023 hat sich Lars Reineke aus persönlichen Gründen dazu entschieden, das Ehrenamt des Fahrradbeauftragten nicht länger auszuüben. Als Nachfolger konnte der ADFC Robert Lendeckel vorschlagen.

Der neue Bundesvorstand des ADFC (v.l.n.r.): Christoph Schmidt, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, der neue Bundesvorsitzende Frank Masurat, Sarah Holczer, Christian Tänzler.

Neuer ADFC-Bundesvorstand gewählt

12.11.2023

Bei der 43. ADFC-Bundeshauptversammlung in Berlin wurde am Sonntag, 12.11., ein neuer Bundesvorstand bestimmt. Frank Masurat wurde zum neuen ADFC-Bundesvorsitzenden gewählt.

Junge fährt auf dem Fahrrad über einen rot markierten Radweg an wartenden Autos vorbei.

Radschulwege müssen sicherer werden

21.08.2023

Zu Beginn des neuen Schuljahres ist der sichere Weg zu Schule auf dem Fahrrad noch keine Selbstverständlichkeit. Der ADFC Niedersachsen blickt besorgt auf die Unfallzahlen.

Schriftzug "Werde Teil der Radvolution" in orange auf lila Hintergrund

„Mit der RADvolution machen wir Deutschland zum Fahrradland“

Interview

Mit der RADvolution hat der ADFC zum Weltfahrradtag eine neue bundesweite Kampagne gestartet. ADFC-Kommunikationsvorstand Reinhard Buschmann-Carl erklärt, was der ADFC damit erreichen will und wie man mitmachen kann.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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