Das können wir Ihnen anbieten

  • wiederkehrende Termine zur Fahrradcodierung als Diebstahlschutz
     
  • kostenlose Ausleihe eines Lastenfahrrades
     
  • regelmäßige Durchführung von geführten Fahrradtouren
     
  • Aufnahme von Anregungen von Radlern und Fußgängern zur Weiterleitung an den Fahrradbeauftragten der Stadt Hameln
     
  • aktive Teilnahme an den Monatstreffen des Kreisverbandes
Fahrradcodierung
Fahrradcodierung zur Diebstahlprävention © Horst Maler, ADFC

Fahrradcodierung zur Diebstahlprävention

Die Fahrradcodierung schreckt vermeintliche Diebe ab!

Der ADFC Hameln-Pyrmont codiert Fahrräder nach einem von Polizei und ADFC entwickelten Schlüssel, mit dem sich der Besitzer immer ausfindig machen läßt.
In das Sattelrohr des Fahrradrahmens werden das KFZ Kennzeichen, ein Gemeindeschlüssel, eine Straßenkennziffer und die Hausnummer sowie Initialen des Eigentümers und das Jahr der Codierung angebracht.

Wir haben bereits über 1000 Fahrräder auf diese Weise codiert.

Hier finden Sie unsere geplanten Termine ..

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier ..

ADFC Lastenrad "Lastenratte"
Diese "Ratte" kann man ausleihen! Alles umsonst. © ADFC Hameln-Pyrmont

Freies Lastenrad

Die “LASTENRATTE” ist eine Initiative des ADFC Hameln-Pyrmont. Mit Unterstützung des ADFC Landesverband konnten wir das Rad kaufen. Die Stadt Hameln hat uns ebenfalls unterstützt, so daß wir auch die Ausrüstung zum Kindertransport kaufen konnten. Dafür herzlichen Dank.

Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb jeder Person, also auch nicht Mitgliedern, das Lastenrad kostenlos zur Verfügung.

Sie möchten sich das Rad einmal ausleihen? Dann klicken Sie hier.. Dort erfahren Sie alles über unsere Lastenratte und wie das geht mit dem kostenlosen Ausleihen. Sie müssen kein Mitglied im ADFC sein.

Radtour zum Forellental
Mit der DEWEZET und BKK24 zum Forellental © Karin Kellerer

Geführte Radtouren

Unsere vom ADFC ausgebildeten Radtourenleiter*innen bieten jährlich geführte Touren zu attraktiven Zielen an.

Hier finden Sie unsere geplanten Touren ...

Monatlicher Stammtisch

Zu unseren monatlichen Treffen (immer am letzten Donnerstag im Monat um 18:30 Uhr in der Sumpfblume, Am Stockhof 2A, 31785 Hameln, Treppe hoch, rechts) ist jede:r Fahrradinteressierte eingeladen. Die nächsten Termine findet ihr hier.

Wir sprechen über alles was am Radfahren Spaß macht und natürlich auch was weniger lustig ist. Anregungen was der ADFC bei Politik und Verwaltung ansprechen sollte, werden gern entgegen genommen. Du planst eine Radtour? Hier findest Du Anregungen und Leute, die bereits Erfahrung damit haben oder eventuell schon einmal in der geplanten Gegend geradelt sind. Du hast eine schöne Tour gemacht? Erzähl uns von deinen Erfahrungen und zeig uns deine Bilder. Einen Beamer können wir zur Verfügung stellen.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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