Seitenabstand einhalten!
Fast jeder kennt es: schon wieder zu dicht überholt! Aber stimmt das auch oder ist es nur ein 'gefühlter' zu geringer Abstand? Das wollen wir heraus finden.
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen.
In Hameln gibt es einige Straßen auf denen der Seitenabstand gefühlt häufig nicht eingehalten wird. Auf Grund der Straßenverhältnisse ist ein Überholen unter Einhaltung des Seitenabstandes gar nicht möglich. Dennoch werden wir Radfahrer dort überholt. Leider unternehmen Polizei oder Ordnungbehörden nichts. Offenbar dürfen Autos das!?
Mit Unterstützung von Dr. Reinhard Spörer vom ADFC Langenhagen konnten wir jetzt drei Fahrräder mit dem Open Bike Sensor ausrüsten. Das System misst ständig den linken Seitenabstand zu vorbeifahrenden Fahrzeugen. Mittels GPS wird auch die Position und die Uhrzeit aufgezeichnet. Auf Knopfdruck wird ein Messwert gespeichert. Im Anschluss werden die Messwerte anonymisiert auf der Internetseite von Openbikesensor dargestellt und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet.
Wir wollen mit den Messergebnissen (in ca. 3 Monaten) die Ordnungsbehörden bewegen mehr für die Sicherheit der Radfahrenden zu unternehmen. So könnte man auf der Kaiserstraße die erlaubte Geschwindigkeit herabsetzen (30km/h) und zusätzlich das Schild Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (VZ 277.1) aufstellen.
Hameln, im März 2024 H.Maler